ARCHITEKTUR
Nicht jeder Bauherr benötigt alle Leistungsphasen bei der Planung und Erstellung eines Bauwerkes. Aus diesem Grund wird der gesamte Bauprozess in neun Leistungsphasen der HOAI eingeteilt…
INNENARCHITEKTUR
Der Grundpfeiler für einzigartige Raumkonzepte: Gespür für Sinn und Stil, Sicherer Umgang mit Farben, Formen und Materialien, Fachwissen über Werkstoffe und bauliche Abläufe, Netzwerk mit besten Handwerkern…
DENKMALPFLEGE
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse…
SACHVERSTAND
Als Sachverständiger beraten wir zu allgemeinen Bauleistungen, führen baubegleitende Qualitätskontrollen, Beweissicherungen und Objektabnahmen durch und erstellen Gutachten…
SiGeKo
Als ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren übernehmen wird die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für alle baulichen Vorhaben…
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DENKMALPFLEGE
SACHVERSTAND
SiGeKo
ARCHITEKTUR
Unser Leistungsbild ist aufgebaut auf den Leistungsphasen der HOAI
Die neun Leistungsphasen der HOAI
Nicht jeder Bauherr benötigt alle Leistungsphasen bei der Planung und Erstellung eines Bauwerkes. Aus diesem Grund wird der gesamte Bauprozess in neun Leistungsphasen eingeteilt:
Vom Kennenlernen bis zur Genehmigung Leistungsphase 1 – 4
Leistungsphase 1
Grundlagenermittlung (2% des Gesamthonorars)
HOAI: Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.
In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche der Bauherrschaften geführt, der finanzielle Rahmen erörtert, eventuelle Ortsbegehungen des Grundstücks durchgeführt. Es werden erschwerende Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden.
Leistungsphase 2
Vorplanung (7% des Gesamthonorars)
HOAI: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen.
Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden und Kostenschätzung nach DIN 276.
In dieser Phase werden erste Entwurfsskizzen von Außen- und Innenansichten vorgestellt, Vor- und Nachteile diskutiert und die Genehmigungsfähigkeit des Projektes in dieser Phase geklärt.
Leistungsphase 3
Entwurfsplanung (15% des Gesamthonorars)
HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichnungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Kostenberechnung nach DIN 276 und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
Leistungsphase 4
Genehmigungsplanung (3% des Gesamthonorars)
HOAI: Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.
Von der Genehmigung in die Ausführung bis zur Fertigstellung des Leistungsphase 5 – 9
Leistungsphase 5
Ausführungsplanung (25% des Gesamthonorars)
HOAI: Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektausführung.
Leistungsphase 6
Vorbereitung der Vergabe (10% des Gesamthonorars)
HOAI: Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.
Leistungsphase 7
Mitwirkung bei der Vergabe (4% des Gesamthonorars)
HOAI: Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Leistungsphase 8
Bauüberwachung (32% des Gesamthonorars)
HOAI: Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Leistungsphase 9
Objektbetreuung & Dokumentation (2% des Gesamthonorars)
HOAI: Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.
INNENARCHITEKTUR
Grundpfeiler für einzigartige Raumkonzepte
- Gespür für Sinn und Stil
- Sicherer Umgang mit Farben, Formen und Materialien
- Fachwissen über Werkstoffe und bauliche Abläufe
- Netzwerk mit besten Handwerkern
Renate Bröcker
RENATE BRÖCKER
DIPL.-ING. INNENARCHITEKTUR
Bodanstraße 38
88079 Kressbronn
T +49(0)7543 96298.12
F +49(0)7543 96298.20
M +49(0)171 4141435
mail@broecker-raumkonzepte.de
www.broecker-raumkonzepte.de
DENKMALPFLEGE
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann die Funktion zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.
Wir begutachten Ihre Immobilie unter dem Aspekt der baulichen Nutzung und den Gegebenheiten.
Leistungen, die wir in diesem Segment für Sie durchführen:
- Klärung des gültigen Baurechts
- Überprüfung der Bebaubarkeit des Grundstücks
- bei historischen Gebäuden: Klärung eventueller Auflagen des Denkmalschutzes
- Prüfung der Bebaubarkeit unter dem Aspekt der gewünschten Gebäudekubatur, der benötigten Nutz- und Wohnfläche oder zulässigen Nutzung des Grundstücks
- Erarbeitung und Einreichung einer Bauvoranfrage
- Darstellung von notwendigen Planungsabläufen und Zeitfenster
- Baukostenermittlung
- Prüfung von Umbau- und Erweiterungsmöglichkeiten von Bestandsgebäuden
- Erarbeitung baulicher Nachweise (z. B.: Brandschutz)
- Beratung bei Fördermittelanträgen
SANIERUNG UNTER DENKMALSCHUTZ
Einen Altbau zu sanieren, das erfordert nicht nur grundsätzliche Erfahrungen mit dem Bauen, sondern immer auch ein gewisses Verständnis für den Umgang mit historischer Bausubstanz. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Denn hier hat die Denkmalschutzbehörde das letzte Wort, ob und in welchem Umfang die gewünschten Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude vorgenommen werden dürfen. Umgekehrt ist der Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie auch immer in einem gewissen Maß zu deren Instandhaltung verpflichtet, um das Denkmal langfristig zu erhalten.
SACHVERSTAND
Als Sachverständiger beraten wir zu allgemeinen Bauleistungen, führen baubegleitende Qualitätskontrollen, Beweissicherungen und Objektabnahmen durch und erstellen Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Anliegen. Wir beurteilen auf Basis unseres vertieften Wissens komplexe Sachverhalte zu bestimmten Fachgebieten.
In unserer Tätigkeit verifizieren wir unsere Aufgaben auf Basis unserer Erfahrungswerte und entscheiden im Einzelfall, ob eine Bewertung fachlich korrekt und belastbar erfolgen kann.
Folgende Sachverständigenbereiche decken wir routiniert mit Erfahrungswerten ab:
- Beweissicherungen / Selbstständiges Beweisverfahren
- Externe Begleitungen von Bauvorhaben
- Vorbegehungen von Gebäuden vor Immobilienerwerb
- Begutachtungen von Schimmelpilzerscheinungen
- Voranalysen von baulichen Schäden aller Art zur Bestimmung von Ursachen, Zuordnungen, vertiefenden Untersuchungen im Einzelfall und Begleitung von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen
Weitere Bereiche auf Nachfrage.
VERKEHRSWERTERMITTLUNG
Als Sachverständige für die Ermittlung von Verkehrswerten arbeiten wir Wertermittlungen aus.
Die Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist eine durch Rechtsnormen geregelte Wertermittlung, die durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Fachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Immobilien) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION SiGeKo
Als ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren übernehmen wird die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für alle baulichen Vorhaben:
- Büro- und Verwaltungsgebäude / Öffentliche Gebäude
- Gebäude für Forschung und Lehre
- Gebäude des Gesundheitswesens
- Schulen und Kindergärten
- Sportbauten
- Wohngebäude
- Gewerbegebäude
- Gebäude für technische Zwecke
- Industriebau
- Gebäude für Verkehrswesen
- Kulturgebäude
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).